Ein schlüssiges Gesundheitskonzept als Basis des Vermögensaufbaus.


Das Thema Gesundheit sollte nicht allein auf die Frage ‚Gesetzlich oder Privat versichert’ reduziert werden. Es ist das größte Gut, das wir Menschen besitzen und sollte ganzheitlich betrachtet werden. Dazu gehört natürlich auch die Frage, ob man gesetzlich oder – sofern die vom Staat auferlegten Voraussetzungen gegeben sind – privat versichert sein möchte.

Darüberhinaus gibt es aber noch weitere Aspekte zu betrachten.

Für gesetzlich Versicherte stellt sich die Frage, wie der sukzessiv reduzierte staatliche Leistungskatalog über sinnvolle private Zusatzversicherungen, wie stationäre, ambulante oder zahnärztliche Tarife aufgefangen werden kann.

Privat Versicherte dagegen haben die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz individuell zu bestimmen und anzupassen, sei es durch den Leistungsumfang oder die Höhe des Selbstbehalts. Im gemeinsamen Gespräch gilt es herauszufinden, welche Leistungen gewünscht werden und wie die weitere Lebensplanung aussieht, da diese bei der Betrachtung dieses langfristigen Themas unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Der Aufbau eines Gesundheitskontos dient zur Begleichung hoher Arztrechnungen bzw. zum Aufbaus des Selbstbehalts und sollte idealerweise recht sicherheitsorientiert angelegt werden.

Ein Beitragssenkungsplan dient zur Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge im Alter und ist sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte möglich. Speziell für privat Versicherte gibt es seit dem Jahr 2010 die Möglichkeit, diese Reduzierung über steuergeförderte Beitragsentlastungstarife über ihre Krankenversicherungsgesellschaft aufzubauen.

Schließlich gehört zum Thema Gesundheit aber auch der immer wichtiger werdende Bereich der Pflegeversicherung. Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Anforderungen und Kosten des Pflegebereichs führen dazu, daß der Staat pro Pflegestufe nur eine Grundversorgung anbieten kann, der bei weitem nicht die entstehenden Kosten abdeckt. Jeder, der sich in seiner Familie oder im Bekanntenkreis um pflegebedürftige Angehörige oder Freunde kümmert, weiß darum. Über private Pflegezusatzversicherungen lassen sich auftretende finanzielle Belastungen durch eine Pflegebedürftigkeit abfedern. Dieser persönliche Vermögensschutz dient aber auch dem Schutz der eigenen Kinder, wird doch nach § 1601ff BGB die nachfolgende Generation im Falle der Pflegebedürftigkeit der Eltern finanziell verantwortlich gemacht, ganz nach dem Motto ‚Kinder haften für ihre Eltern’.

Bei der Lösungserarbeitung und Umsetzung auch dieser Themen habe ich als unabhängiger Finanzmakler Zugriff auf alle bedeutenden Tarife.

Alexander von Stolzmann, unabhängiger Finanzmakler mit Zugriff auf alle Tarife
„Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern.“
Sebastian Kneipp (1821-1897), bayerischer Priester und Hydrotherapeut
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